Großverwertung · Insolvenz & Asset Recovery
Maschinenverwertung in der Insolvenz —
ohne Berichts- oder Fristenrisiko.
Für Insolvenzverwalter, Treuhänder und Asset Manager, die Werkzeugmaschinen aus laufenden Verfahren verwerten. Audit-fähige Bewertung, dokumentierte Verwertung, Rahmenvereinbarungen für regelmäßige Mandate. Prinzipalgeschäft, persönliche Inspektion, Erstbewertung in 48 Stunden.
Für welche Mandantenrollen
Insolvenzverwalter & Sachwalter
Regelinsolvenz, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren — Verwertung mit Aussonderungs- und Absonderungsrechten korrekt abgebildet.
Treuhänder
Verbraucher- und Regelinsolvenz auf Treuhand-Mandat — komprimierte Bewertung für überschaubare Maschinenparks.
Asset Manager & Recovery-Spezialisten
Banken-Asset-Management, distressed-debt Funds, Recovery-Boutiquen mit Werkzeugmaschinen-Engagement aus dem Forderungsportfolio.
Restrukturierungsberater
StaRUG, vorinsolvenzliche Sanierung — frühzeitige Verwertungsoptionen für stillgelegte Bereiche bei laufendem Kerngeschäft.
Warum Insolvenzverwalter mit MBR arbeiten
Die Verwertung von Werkzeugmaschinen aus Verfahren hat operative Eigenheiten, die der allgemeine Maschinenhandel selten abdeckt: Aussonderungs- und Absonderungsrechte, Sicherungsübereignungen gegenüber Banken und Leasinggesellschaften, Massefristen, gerichtliche Genehmigungen. MBR arbeitet seit 250+ Transaktionen mit professionellen Mandanten und kennt diese Mechanik.
Dokumentation als Standard, nicht als Aufpreis
Jeder Bewertungsbericht ist von Anfang an audit-fähig: Methodik benannt, Vergleichstransaktionen referenziert, Inspektionsbefunde fotografisch dokumentiert. Geeignet als Beschluss-Anlage für den Gläubigerausschuss und als Beleg für die spätere Schlussrechnung. Keine Nacharbeit, keine Vertraulichkeitslücken.
Prinzipalgeschäft — Entscheidungsgeschwindigkeit, kein Vermittlertheater
MBR kauft als Prinzipal. Das verkürzt den Weg zum Angebot und erspart dem Verfahren das Risiko, dass ein Vermittler-Geschäft kurz vor Räumungstermin platzt. Sofortankauf, Vermarktungsmandat oder Hybrid — die Wahl liegt beim Verwalter, MBR liefert beide Wege seriös.
Rahmenvereinbarungen für institutionelle Wiederholungsmandanten
Verwalter und Asset Manager mit regelmäßigem Fallaufkommen erhalten Rahmenkonditionen mit festen Eskalationskontakten, definierten Ziel-Service-Levels (Erstbewertung < 48 h, Angebot < 5 Werktage nach Inspektion) und priorisierter Bestandsaufnahme. Einzelfallabwicklung selbstverständlich auch ohne Rahmen möglich.
Verwertung nach der InsO — der Rahmen, in dem MBR arbeitet
Wer Werkzeugmaschinen aus einem Verfahren verwertet, arbeitet nicht im freien Markt, sondern in einem Rahmen aus Fristen, Zustimmungen und Sicherungsrechten. Die wichtigsten Stationen — als Orientierung, nicht als Rechtsberatung:
Berichtstermin und Verwertungsbeginn (§ 159 InsO)
Nach dem Berichtstermin hat der Verwalter das zur Masse gehörende Vermögen unverzüglich zu verwerten, soweit die Gläubigerversammlung nichts anderes beschließt. Die Zeit davor ist nicht verloren: Bestandsaufnahme, Bewertung und Marktsondierung sind zulässig und verschaffen dem Verwalter am Berichtstermin eine Zahl statt einer Vermutung. MBR liefert die indikative Bandbreite innerhalb von 48 Stunden nach Bestandsliste — genau für diesen Termin.
Zustimmung des Gläubigerausschusses (§ 160 InsO)
Besonders bedeutsame Rechtshandlungen — die Veräußerung des Unternehmens oder eines Betriebs im Ganzen, eines Warenlagers im Ganzen, eines Grundstücks — brauchen die Zustimmung des Gläubigerausschusses, ersatzweise der Gläubigerversammlung. Ein Gutachten mit benannter Methodik und referenzierten Vergleichstransaktionen ist die Anlage, die einen solchen Beschluss trägt; MBR liefert es in genau dieser Form.
Aussonderung und Absonderung (§§ 47, 49 ff., 166 InsO)
In fast jedem Maschinenpark stecken fremde Rechte. Geleaste Maschinen gehören nicht zur Masse — der Leasinggeber sondert sie aus (§ 47 InsO), oder Verwalter und Leasinggeber einigen sich auf eine gemeinsame Verwertung. Sicherungsübereignete Maschinen (Bank) und Maschinen unter Eigentumsvorbehalt (Lieferant) gehören zur Masse, sind aber mit einem Absonderungsrecht belastet; hat der Verwalter sie in Besitz, darf er sie nach § 166 Abs. 1 InsO selbst verwerten und muss dem Gläubiger die Veräußerungsabsicht mitteilen (§ 168 InsO) — der Gläubiger kann binnen einer Woche eine günstigere Verwertungsmöglichkeit aufzeigen. MBR erstellt die Zuordnung je Maschine vor dem Angebot und koordiniert mit Banken und Leasinggesellschaften, statt sie zu überraschen.
Kostenbeiträge (§§ 170, 171 InsO)
Verwertet der Verwalter eine absonderungsbelastete Sache, stehen der Masse pauschal 4 % des Erlöses für die Feststellung und regelmäßig 5 % für die Verwertung zu — zuzüglich der auf den Erlös entfallenden Umsatzsteuer; liegen die tatsächlichen Verwertungskosten erheblich höher oder niedriger, werden diese angesetzt. Deshalb weist MBR Demontage, Verladung, Transport und Nebenkosten in der Schlussabrechnung getrennt aus: Der Sicherungsgläubiger sieht, was vom Bruttoerlös wohin geflossen ist.
Freihändiger Verkauf oder Auktion — die Entscheidung je Los
Beide Wege sind in der Praxis üblich; welcher der Masse mehr bringt, entscheidet die Maschine, nicht die Gewohnheit:
- Freihändiger Verkauf — für hochwertige Einzelmaschinen (5-Achs-Bearbeitungszentren, Dreh-Fräszentren, Großmaschinen, Sondermaschinen mit kleiner Käuferzahl). Der Preis entsteht bei einem Käufer, der den Wert kennt; die Angemessenheit belegt das Gutachten mit Vergleichstransaktionen. MBR kauft als Prinzipal — der Weg vom Beschluss zur Zahlung ist kurz.
- Auktion — für gemischte Bestände, Basismaschinen und Fälle, in denen Zeit die Hauptbedingung ist. Die Preisbildung dokumentiert sich selbst, viele Lose laufen parallel, und die Käuferidentität liegt für die Schlussrechnung vor. Details unterMaschinenauktion: Ablauf, Kosten, wann sinnvoll.
- Hybrid — die werthaltigen Maschinen freihändig, der Rest über Auktion. In Verfahren mit mehr als zehn Maschinen der häufigste Fall.
MBR nennt je Los, welcher Weg den höheren Nettoerlös erwarten lässt — und begründet es im Gutachten. Die Wertbegriffe dahinter erklärtMaschinenbewertung & Wertgutachten.
Fristen und Räumung — was MBR in welcher Phase liefert
- Bestandsliste → indikative Bandbreite (48 h): Zuordnung je Maschine (Masse, Aussonderung, Absonderung), erste Wertspanne nach Zeit-, Markt- und Liquidationswert — geeignet für die erste Massebewertung und den Berichtstermin.
- Vor-Ort-Inspektion (5–10 Werktage): Geschäftsführung vor Ort, Messung, Steuerungsauszug, Fotodokumentation; Klärung von Medienanschlüssen, Zugängen und Hallenfristen.
- Gutachten und Angebot (< 5 Werktage nach Inspektion): audit-fähiger Bericht als Beschlussanlage; Sofortankaufsangebot, Vermarktungsmandat oder Hybrid — die Wahl liegt beim Verwalter.
- Verwertung und Räumung: Demontage, Verladung, Transport und Hallenübergabe auf den Räumungstermin getaktet; Exportabwicklung, wenn der Erlös im Ausland höher liegt.
- Schlussabrechnung: Käuferidentität, Erlöse, Nebenkosten, Kostenbeiträge — als Anlage für die Schlussrechnung und die Abrechnung gegenüber Sicherungsgläubigern.
Die Hinweise zur InsO sind eine praktische Orientierung aus der Verwertungspraxis, keine Rechtsberatung. Die rechtliche Würdigung des Einzelfalls bleibt beim Verwalter.
Was Sie konkret von MBR bekommen
- Indikative Bandbreite innerhalb 48 h nach Bestandsliste — geeignet für erste Massebewertung.
- Vor-Ort-Inspektion durch Geschäftsführung mit fotografischer Dokumentation und Steuerungs-Auszug.
- Unser Angebot oder strukturiertes Vermarktungsmandat — transparente Erlös-Aufteilung wenn relevant.
- Demontage, Verpackung, Hallenräumung — koordiniert auf Massefristen oder Räumungstermine.
- Internationale Verwertung über das MBR-Ökosystem (DACH, Iberien, Mercosur), wo Erlössteigerung sinnvoll ist.
- Schlussabrechnung mit vollständiger Käuferidentität, Erlösen und Nebenkosten — als Anlage für Schlussrechnung.
Häufige Fragen
Wann darf der Insolvenzverwalter Maschinen verwerten?+
Nach § 159 InsO nach dem Berichtstermin — soweit die Gläubigerversammlung nichts anderes beschließt; besonders bedeutsame Rechtshandlungen wie die Veräußerung des Betriebs im Ganzen brauchen nach § 160 InsO die Zustimmung des Gläubigerausschusses. Bestandsaufnahme, Bewertung und Marktsondierung sind vorher möglich — die Phase, in der MBR die Entscheidungsgrundlage liefert.
Was bedeuten Aussonderung und Absonderung für den Maschinenpark?+
Aussonderung (§ 47 InsO): die Maschine gehört nicht zur Masse — typisch Leasing. Absonderung (§§ 49 ff. InsO): sie gehört zur Masse, ein Gläubiger hat ein Sicherungsrecht daran — Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalt. Bewegliche Sachen mit Absonderungsrecht im Besitz des Verwalters darf er nach § 166 InsO selbst verwerten. MBR klärt die Zuordnung vor dem Angebot.
Freihändiger Verkauf oder Auktion — was bringt der Masse mehr?+
Hochwertige Einzelmaschinen: in der Regel freihändig, dokumentiert durch ein Gutachten mit Vergleichstransaktionen. Gemischte Bestände, Basismaschinen, Zeitdruck: Auktion. MBR bietet beide Wege an und sagt je Los, welcher den höheren Nettoerlös erwarten lässt.
Welche Kostenbeiträge fallen bei absonderungsbelasteten Maschinen an?+
Bei Verwertung durch den Verwalter stehen der Masse nach §§ 170, 171 InsO pauschal 4 % für die Feststellung und regelmäßig 5 % für die Verwertung zu, zuzüglich Umsatzsteuer; abweichende tatsächliche Kosten können angesetzt werden. MBR weist Demontage, Transport und Nebenkosten in der Schlussabrechnung getrennt aus. Keine Rechtsberatung — die rechtliche Würdigung bleibt beim Verwalter.
Wie unterscheidet sich diese Seite von „Betriebsauflösung"?+
Betriebsauflösung adressiert den Geschäftsführer eines schließenden Unternehmens — einmalig, mit Hand-Holding. Diese Seite ist für Verwalter und Asset Manager mit regelmäßigen Verfahren — peer-to-peer, mit Rahmenvereinbarungen statt Einzelfallberatung.
Bewertungsbericht als Beschlussanlage geeignet?+
Ja — dokumentierte Methodik, Vergleichstransaktionen, fotografische Inspektion. Verwendbar für Gläubigerausschuss und Insolvenzgericht.
Realistische Fristen?+
Indikative Erstbewertung in der Regel in 48 h. Vor-Ort-Inspektion 5–10 Werktage. Unser Angebot in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Inspektion.
Sicherungseigentum (Banken / Leasing)?+
Standard — Koordination mit Sicherungsnehmern, korrekte Auskehrung gemäß Aussonderungs- bzw. Absonderungsrecht.
Rahmenvereinbarung möglich?+
Ja, für Verwalter und Asset Manager mit kontinuierlichem Fallaufkommen — feste Konditionen, Service-Levels, priorisierte Eskalation.
NDA & Diskretion?+
Standard. Außenkommunikation wird abgestimmt, insbesondere bei laufendem Betrieb oder M&A-Prozess.
Internationale Verwertung?+
Ja — über MBR-Ökosystem in 20+ Länder auf 3 Kontinenten, vollständige Zollabwicklung inklusive.
Konkretes Verfahren — oder sondieren für die nächste Welle
Schicken Sie eine Bestandsliste (auch Stichprobe genügt für Indikation) und das Zeitfenster. Erstbewertung in der Regel innerhalb von 48 Stunden — mit einer klaren Aussage, ob MBR der richtige Verwertungspartner für den Fall ist.